Sonderprüfung Hybridweizen 2020
In den bisherigen offiziellen Sortenprüfungen wurden Hybridweizenbestände so geführt wie die mitgeprüften Liniensorten. Zwar brachten Hybridweizen deutliche Mehrerträge, blieben aber unter ihren Möglichkeiten. Die Ökonomie war daher oft nicht gegeben.
Die SAATEN-UNION, Europas führender Anbieter für Hybridweizen, rief daher die „Sonderprüfung Hybridweizen“ ins Leben, in der Hybridweizen und Linienweizen sortenspezifisch angepasst verglichen werden.
Schon die 1999 erste zugelassene Hybridweizensorte Hybnos 1 brachte im Durchschnitt 10 % mehr Ertrag auf Grenzstandorten – im Vergleich zu den damals leistungsstarken Liniensorten z. B. Ritmo, Drifter und Dekan. Da jedoch die Züchtung und Saatgutvermehrung von Hybridweizen sehr aufwendig ist, schlägt sich dies stärker im Saatgutpreis nieder als bei Hybridroggen oder -raps. Deutlich reduzierte Saatstärken sind daher ökonomisch notwendig – und auch ackerbaulich aufgrund der Wüchsigkeit von Hybridweizen sinnvoll. Dabei werden – je nach Standort und Saatzeit – Saatstärken von 100 bis 150 Kö/m² praktiziert. Doch solche dünnen Bestände erfordern auch bei Stickstoffdüngung und Wachstumsreglereinsatz Anpassungen. Dies wurde in den letzten Jahren nicht nur in Versuchen, sondern auch in der Praxis sehr deutlich.
Um das höhere Leistungspotenzial der Weizenhybriden auch mit Versuchsergebnissen belegen zu können, wurde der hier beschriebene, auf Hybridweizen abgestimmte Sortenversuch initiiert. Dabei wurden die agronomischen Parameter wie Aussaatstärke und -zeitpunkt, Düngung und Pflanzenschutz angepasst. Die Qualität der Prüfstandorte reichte von lehmigem Sand (Lübesse) bis zu schluffigem Lehm (Gülzow).
Versuchsparameter
Anwendung
Saatstärke
Hybride: 100 Kö/m² / 150 Kö/m² | Linie: 270 Kö/m² (ortsüblich)
Saatzeit
19.9. (Lübesse) – 14.10. (Grünseiboldsdorf)
Stickstoffdügung
190 kg Nmin gesamt: 1. Gabe 150 kg N/ha, 2. Gabe 40 kg N/ha
Pflanzenschutz
1x Fungizid; Gülzow und Manker mussten 2x behandelt werden (Gelbrost).
Sorten
Verrechnungssorten: RGT Reform (L), Asory (L), Informer (L)
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Prüfsorten: Asur 5873 (H), Hyazinth (H), Hyleya (H), Hymalaya (H), Hyvega (H)
Die Tab. 2 zeigt auf den ersten Blick, dass die Ertragsüberlegenheit von Hybridweizen nicht generell gegeben ist. Auf Standorten mit guter Bodenqualität und ausreichender Wasserverfügbarkeit (Grünseiboldsdorf) ist eine Ertragsüberlegenheit nur bei für diesen Standort frühem Saatzeitpunkt gegeben. Bei dem späteren Saatzeitpunkt Mitte Oktober gehen diese Bestände zu „dünn“ in den Winter und können die Karte „ober- und unterirdische Wüchsigkeit“ nicht mehr ausspielen.
Völlig anders das Bild auf leichten Standorten mit knappen Wasserreserven wie z. B. Lübesse und Gülzow. Hier lagen die Erträge zwischen 105 rel. (Asur 5873, 100 Kö/m²) und 125,8 rel. (Lübesse, Hyvega 150 Kö/m2). Von Züchterseite werden Hybridweizen seit jeher schwerpunktmäßig für die Weizengrenzstandorte empfohlen.
Ihr besseres Wurzelwachstum und die damit verbundene Fähigkeit, besonders gut mit Wassermangel klarzukommen, bringt auf Standorten mit guter Wasser- und Nährstoffverfügbarkeit wenig Vorteile – die ökonomisch notwendigen Mehrerträge bleiben aus. Anders verhält es sich auf Standorten, wo schon früh das Wasser fehlt und damit auch die Nährstoffverfügbarkeit eingeschränkt ist.
Alle Hybridweizen wurden mit zwei Saatstärken – 100 und 150 Kö/m²– getestet. Auf den Standorten wie Gülzow (Siemitz), Lübesse und Ruhlsdorf führte eine Erhöhung der Saatstärke nicht zwingend zu einem Mehrertrag, und selten war dieser dann wirklich deutlich.
Eine Beispielrechnung (Kosten pro Einheit 61,00 €):
100 Kö/m² = 134,20 €/ha = 2,2 EH
150 Kö/m² = 201,30 €/ha = 3,3 EH
Die Preisdifferenz für das Saatgut liegt hier bei 67,10 €/ha. Bei einem Preis für Brotweizen von 17,50 €/dt müssten 3,8 dt/ha mehr geerntet werden, um die höheren Saatgutkosten aufgrund höherer Saatstärke aufzufangen.Bei diesen ersten Ergebnissen würde man also folgern, dass höhere Saatstärken allenfalls optisch im Herbst beruhigen, ökonomisch aber selten etwas bringen. Eine entsprechend angepasste Bestandesführung vorausgesetzt, kommt man bei der Mehrzahl der Sorten und Standorte mit 100 Kö/m² bei ortsüblichen Aussaatterminen aus.
In den diesjährigen LSV haben die Hybridweizen ebenfalls sehr hohe Vergleichserträge erreicht – trotz der nicht „hybridweizengerechten“ Bestandesführung. Bei Aussaatstärken von 70 % der ortsüblichen Saatstärken erreichte die Sorte SU Hyvega zum Beispiel auf den Verwitterungs- und Diluvialstandorten Ostdeutschlands beachtliche 113 relativ (Stufe 2). Bundesweit über alle geprüften Standorte betrachtet sind es 4 % Mehrertrag bei Su Hyvega und 5 % bei SU Hymalaya.
Fazit:
Die Sonderprüfung hat deutlich gemacht, dass das volle Ertragspotenzial des Hybridweizens nur bei angepasster Bestandesführung ausgeschöpft werden kann. Und sie hat gezeigt, dass Hybridweizen auch auf mittleren bis guten Weizenstandorten, im Gegensatz zu früher, ökonomische Mehrerträge generieren kann.
Die Themen Ökonomie/Anbauwürdigkeit und Qualität sollen in einer der kommenden praxisnah-Ausgaben näher erläutert werden, da die qualitativen Ergebnisse zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieser Ausgabe noch nicht vorlagen.
Daniel Husmann
Stand: 14.10.2021