Produktion
Die Saatgutaufbereitung erfolgt in Deutschland an zehn Standorten mit Züchtungspartnern und ausgewählten Produktionsunternehmen. Sowohl die Züchtung als auch die Saatgutherstellung von Hybridsorten ist deutlich aufwendiger als bei Populationssorten. Da das Hybridsaatgut ein Kreuzungsprodukt ist, muss es jedes Jahr neu erzeugt werden. Um die für Vorstufen- und Basissaatgutherstellung vorgeschriebene Mindestentfernung von 1.000 Metern zu erfüllen, wird vorwiegend in Ländern produziert, wo es keinen bzw. kaum kommerziellen Roggenanbau gibt (Frankreich, Ungarn, Italien).
Jede Hybride besteht aus drei Erbkomponenten. Auf der Saatelterseite handelt es sich um den Formkreis Petkus, während es sich bei dem Polleneltern um den Formkreis Carsten handelt. Linie A liegt sowohl in männlich-steriler Form als auch in männlich fertiler Form vor. Für die Vermehrung werden beide im Streifenanbau gekreuzt. Zur Basissaatgutherstellung erfolgt die Kreuzung zwischen A und B und für die Z-Saatgutherstellung schließlich die Kreuzung (AxB) * Pollenelter C. Um die Pollenschüttung im Bestand zu erhöhen und damit das Risiko der Mutterkorninfektion zu reduzieren, werden 10 % Populationsroggen der Verkaufsware beigemischt.