Düngung in "roten Gebieten" - Hybridroggen hilft!
Sollte sich Ihr Betrieb in einem „Roten Gebiet“ befinden, kann Ihnen der Anbau der Hybridroggensorten SU BENDIX oder SU PERFORMER dabei helfen, die neuen Herausforderung in der Düngung zu meistern.
Der Gesetzgeber fordert seit Einführung der novellierten Düngeverordnung vom 26.05.2017, von jedem Betrieb eine Düngebedarfsermittlung. Der Düngebedarf einer Kultur richtet sich nach dem Durchschnittsertrag der letzten 3 Jahre des Betriebs.
Zusätzlich muss der Nährstoffvergleich angefertigt werden, bei dem die Zufuhr ins Verhältnis zur Abfuhr gesetzt wird. Sollte also weniger geerntet werden, als in der Düngebedarfsermittlung angenommen wurde und die Düngung wurde nicht an ein geringes Ertragsniveau angepasst, kommt es teils zu großen Nährstoffüberschüssen. Diesem kann mit einer guten Ausnutzung von Wirtschaftsdüngern wie Gärresten oder Gülle entgegengewirkt werden. Es hat sich herausgestellt, dass Hybridroggen sehr hohe Ausnutzungsgrade erreichen kann. Somit kann Mineraldünger auf ein Minimum reduziert werden.
Aus dem N-Saldo lässt sich die theoretische Nitratkonzentration im Sickerwasser errechenen. 40 kg N/ha Überschuss bedeuten 72 mg Nitrat/l Sickerwasser, damit wird der Grenzwert von 50 mg Nitrat/l aus der TrinkwV 2001 nicht eingehalten. Dies ist das Problem, was zu den „Roten Gebieten“ führte.
Düngebedarfsermittlung & Nährstoffbilanzierung mit Roggen
Anhand des Beispiels ist ersichtlich, dass Hybridroggen ein wertvolles Fruchtglied für Betriebe sein kann, die
- auf Grenzstandorten wirtschaften,
- Wirtschaftsdünger verwerten müssen und
- die aufgrund ihrer Fruchtfolge Probleme mit hohen N-Überschüssen haben.
Mit Roggen in der Fruchtfolge kann also eine Entspannung des Nährstoffvergleichs realisiert werden!